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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

3.7 Die Hygiene-Ampel - Teil II

In meinem II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (Nr. 3.4) hatte ich berichtet, dass der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch für die Einführung der Hygiene-Ampel schaffen wollte, nach der die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen – insbesondere auch in der Gastronomie – mit Hilfe eines Farbsystems (Grün für Sauberkeit, Gelb und Rot für Beanstandungen) angezeigt werden sollten. In Sachsen-Anhalt sollte daraufhin die Hygiene-Ampel auf freiwilliger Basis eingeführt werden.

Der Bund hat bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen. Auch die für Sachsen-Anhalt angekündigte freiwillige Einführung der Hygiene-Ampel ist unterblieben, obwohl sie mangels Eingriffs in die Grundrechte der betroffenen Unternehmen durchaus möglich gewesen wäre. Ich habe mittlerweile signalisiert bekommen, dass das Vorhaben nicht weiter verfolgt wird, also sang- und klanglos eingeschlafen ist.