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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

3.3 Digitale Agenda 2014 bis 2017

Bei der „Digitalen Agenda 2014 bis 2017“ handelt es sich um ein von der Bundesregierung am 20. August 2014 beschlossenes Regierungsprogramm, das auf drei Kernziele ausgerichtet ist.

Erstens: Es soll eine stärkere Erschließung des Innovationspotenzials Deutschlands für weiteres Wachstum und Beschäftigung gewährleisten. Zweitens: Es bezweckt die Unterstützung beim Aufbau flächendeckender Hochgeschwindigkeitsnetze und die Förderung digitaler Medienkompetenz für alle Generationen, zur Verbesserung des Zugangs und der Teilhabe. Drittens: Ferner hat es die Verbesserung der Sicherheit und den Schutz der IT-Systeme und Dienste zum Ziel, um Vertrauen und Sicherheit im Netz für Gesellschaft und Wirtschaft stärker zu gewährleisten. Insbesondere soll Deutschland mit Blick auf den NSA-Skandal zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1 werden.

Unter informationszugangsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Digitale Agenda 2014 bis 2017 vor allem deshalb relevant, weil die Bundesregierung sich uneingeschränkt zu Open Data bekennt. Die Bundesregierung trifft dabei folgende Kernaussagen:

„Durch Open Data, d. h. die maschinenlesbare Öffnung staatlicher Daten im Netz, werden wir für mehr Transparenz sorgen und neue digitale Dienste befördern.“

„Die Digitalisierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und Prozesse erleichtert und erfordert die weitere Öffnung staatlicher Geo-, Statistik- und anderer Datenbestände (Open Data). Mit Open Data fördern wir zugleich das Wachstum innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta vor.“

Die Digitale Agenda 2014 bis 2017 ist damit unter informationszugangsrechtlichen Voraussetzungen die Grundlage für das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“, dessen Bestandteil der Nationale Aktionsplan ist (vgl. auch Nr. 3.4).