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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

7.1.3 Tätigwerden der Kommunalaufsicht

Soweit ich den Vorgang verfolgen konnte, hat das Ministerium des Innern als oberste Aufsichtsbehörde rasch und vorbildlich reagiert. Es hat den zuständigen Landkreis als untere Kommunalaufsichtsbehörde gebeten, die Verbandsgemeinde dazu anzuhalten, den Petenten zukünftig die Einsicht in die Niederschriften der Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats zu gewähren. Ferner hat es eine kommunalrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit des Erbbaupachtvertrages durch den zuständigen Landkreis in die Wege geleitet, welche Auswirkungen die Nichtbeachtung der Mitwirkungsverbote bzw. die möglicherweise fehlende Genehmigung des Vertrags durch die Kommunalaufsicht auf die Rechtmäßigkeit des Vertrags haben, ob der Erbbauzins angemessen bzw. ob der Vertrag zweckmäßig war. Wichtig war aus meiner Sicht, dass überhaupt eine Prüfung durchgeführt wurde, da nur so Rechtsfrieden innerhalb der Gemeinde hergestellt werden kann. Die kommunalrechtliche Prüfung war durch den Landkreis zum Ablauf des Berichtszeitraumes noch nicht abgeschlossen. Die Vorgänge in der Gemeinde sind mittlerweile auch Gegenstand einer Petition an den Landtag. Ich werde über den Ausgang des Verfahrens berichten.