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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

5.6.3 Mehr Transparenz bei den Parlamenten

In meinem I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit hatte ich auch über neben dem IZG LSA bestehende Transparenzregelungen berichtet (Nr. 2.1.3.). Hierzu gehören auch die Regelungen über die Nebeneinkünfte von Bundes- und Landtagsabgeordneten, die u. a. Gegenstand der 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten im November 2012 waren. Die Konferenz ist sich einig, dass der Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit in der unabhängigen Wahrnehmung ihres Mandats nicht dem umfassenden Zugangsanspruch der Öffentlichkeit unterliegen kann. Defizite bei der Transparenz führen aber zu einem Verlust an öffentlicher Glaubwürdigkeit. Deshalb sollten die Parlamente von Bund und Ländern Vorreiter in Sachen Transparenz werden und Ausnahmen vom Informationszugang soweit wie möglich zurücknehmen (vgl. die Entschließung "Parlamente sollen in eigener Sache für mehr Transparenz sorgen!", Anlage 13).

In welchem Umfang Transparenz herzustellen ist, ist nach Auffassung der Konferenz eine Frage des verfassungsrechtlich gebundenen, gesetzgeberischen Ermessens. Dieses verpflichtet die Parlamente dazu, die bereits vorhandenen Transparenzregelungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie sich bewährt haben oder ggf. zu konkretisieren und zu ergänzen sind. Dabei sollten - soweit noch nicht geschehen - folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • ein möglichst hohes Maß an Transparenz bei den weiteren Tätigkeiten und Einkünften von Abgeordneten unter Berücksichtigung von Berufsgeheimnissen. Den möglichen Besonderheiten des Mandats, insbesondere bei "Teilzeit"-Parlamenten, sollte Rechnung getragen werden,
  • Veröffentlichung von Tagesordnungen von Plenen und Ausschüssen, ebenso Stellungnahmen, Protokolle und weitere Unterlagen, die Gegenstand der Beratungen sind,
  • Öffentlichkeit von Sitzungen der Fachausschüsse,
  • grundsätzliche Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen der Parlamentsdienste und sonstiger Gutachten (vgl. Nr. 6.6 dieses Tätigkeitsberichts),
  • Zugang zu Informationen über Beschaffungen, Reisen, Sachausgaben und sonstige kostenträchtige Vorhaben der Parlamente und ihrer Ausschüsse.

Nachdem die fehlende Transparenz der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten bemängelt wurde, plant der Bundestag die Veröffentlichungspflichten für die Nebeneinkünfte neu zu regeln. Eine entsprechende Diskussion wurde auch in Sachsen-Anhalt geführt. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt eine Überarbeitung der bereits bestehenden, aber optimierungsbedürftigen Veröffentlichungspflichten beabsichtigt.

In diesem Zusammenhang will ich noch darauf verweisen, dass die Landesregierung die vom Landtag mit Beschluss vom September 2010 angeregte Einführung von Veröffentlichungspflichten der Gehälter der Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer landeseigener Unternehmen geprüft hat (vgl. LT-Drs. 5/80/2655 B (8 kByte) sowie Nr. 2.1. meines I. Tätigkeitsberichts). Sie hat den Ausschuss für Inneres von dem Ergebnis ihrer Prüfung unterrichtet. Danach wurde von einer Einführung entsprechender Veröffentlichungspflichten abgesehen. Gründe für diese Entscheidung wurden nicht bekannt. Ich sehe hier zumindest Erklärungsbedarf.