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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

2.4 Europaratskonvention zum Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland endgültig gescheitert

Unter Nr. 2.3.2. hatte ich in meinem I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit berichtet, dass der Ministerausschuss des Europarats am 27. November 2008 den Entwurf einer Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen hat, mit der die Vertragsstaaten verpflichtet werden, jedem Menschen ein allgemeines Recht auf gebührenfreien Zugang zu Behördeninformationen einzuräumen, ohne dass dies begründet werden muss. Für Sachsen-Anhalt, das zur Zeit eine der teuersten Gebührenordnungen für den Zugang zu amtlichen Informationen hat, hätte dies u. a. bedeutet, dass der Informationszugang zukünftig unentgeltlich hätte gewährt werden müssen.

Über den Widerstand der Bundesländer gegen eine Ratifikation des Abkommens hatte ich ebenfalls berichtet. Die Bundesregierung hat mittlerweile erklärt, dass die Konvention nicht mehr unterzeichnet und damit auch nicht ratifiziert werden wird (BT-Drs. 17/5315 zu Nr. 205, 275 kByte)). Damit ist die Konvention in Deutschland endgültig gescheitert.

Ich hoffe aber, dass sich die Landesregierung des Themas der Gebühren spätestens im Rahmen der Evaluation des IZG LSA noch einmal annehmen wird (vgl. Nr. 5.4.1).