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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

4.3.4. Ansprüche auf Teilauskunft werden übersehen

Eine häufige Fehlerkonstellation besteht auch darin, dass Behörden für einen Sachverhalt zu Recht einen Ausschlussgrund nach dem IZG LSA annehmen, dann den Informationszugangsantrag insgesamt ablehnen, ohne aber einen Anspruch auf Teilauskunft zu prüfen. Dies gilt insbesondere für den Ausschlussgrund der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (vgl. 5.12).