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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

2.5.1. Gesetzgebungsgang

Sachsen-Anhalt ist das 10. Bundesland, das ein Informationsfreiheitsgesetz in sein Landesrecht aufgenommen hat. Den Gang des Gesetzgebungsverfahrens hatte ich bereits in meinem VIII. und IX. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz (VIII. Tätigkeitsbericht, Ziff. 3.5; IX. Tätigkeitsbericht, Ziff. 2.4) geschildert. Statt eines kurzen Gesetzes mit einer dynamischen Verweisung auf das Bundesrecht wie beim Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG-LSA) ist ein eigenständiges Gesetz entstanden, das sich inhaltlich an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes orientiert, mit diesem aber nicht inhaltsgleich ist (vgl. 2.5.3 wichtige Unterschiede zum Bundesrecht). Aber auch mit den Informationsfreiheitsfreiheitsgesetzen anderer Bundesländer stimmt das IZG LSA im Hinblick auf die Regelungen der Konkurrenz, der Ausschlussgründe oder der Kosten nicht immer überein. Diese Folge des Föderalismus erschwert in der Praxis die Anwendung des Gesetzes. So war in der Anfangsphase der Durchführung des IZG LSA zu beobachten, dass einige Behörden auf vorhandenes Informationsmaterial oder auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zurückgreifen wollten. Wegen der teils erheblichen landesrechtlichen Abweichungen musste ich hiervon jedoch abraten. Als Orientierungshilfe empfiehlt sich m. E. die Rechtsprechung und die Kommentarliteratur zum IFG des Bundes.