I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010
2.3.1. Zugang zu europäischen Dokumenten
Auch bei der EU ist die Informationsfreiheit Standard. So enthält Art. 1 Abs. 2 EUV ein allgemeines Transparenzgebot, demzufolge Entscheidungen offen und bürgernah getroffen werden sollen.
Art. 255 Abs. 1 EGV regelt ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Dokumenten des europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission, und die Verordnung EG Nr. 1049/2001 regelt die Beschränkungen des Informationszugangs, insbesondere die in Betracht kommenden Ausschlussgründe.