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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 30. September 2009

Ein Jahr Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt

Ein  Jahr nach Inkrafttreten des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) am 1. Oktober 2008 zieht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und zugleich Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit von Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, eine erste erfolgreiche Bilanz:


"Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen ein erfreuliches Interesse der Bürgerinnen und Bürger am freien Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes. Im Oktober 2009 wird aller Voraussicht nach die Schwelle von 100.000 Zugriffen auf meine Homepage, auf der ich Kurzhinweise und detaillierte Anwendungsempfehlungen zu den einzelnen Regelungen sowie ein Prüfschema zum IZG LSA eingestellt habe, überschritten sein."

Einsicht wird in nahezu jeden Verwaltungsbereich begehrt, von der Baugenehmigung einer Gemeinde über den öffentlichen Personennahverkehr eines Landkreises bis hin zu Unterlagen bei den Ministerien. Ein Ansturm auf Behördenakten ist jedoch ausgeblieben, denn das neue Recht wird von den Bürgerinnen und Bürgern mit Bedacht geltend gemacht. Dazu mag auch beigetragen haben, dass der Informationszugang gebührenpflichtig ist. Die Kostenverordnung zum IZG LSA, die die Kosten für die Durchführung des IZG LSA regelt, gehört nämlich zu den teuersten Gebührenverordnungen in ganz Deutschland. Zu einer befürchteten Überlastung der Behörden ist es jedenfalls nicht gekommen.

Die Verwaltung hat sich auf die neue Rechtslage gut vorbereitet. Die Nachfrage nach Fortbildungsveranstaltungen durch den Landesbeauftragten war außergewöhnlich hoch. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anfragen von Behördenmitarbeitern zeigten jedoch einige Probleme bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes auf. Durch die Beratung und Vermittlung des Landesbeauftragten konnten sachgerechte Ergebnisse erzielt werden. In vielen Fällen konnten die Antragsteller die Ihnen nach der Gesetzeslage zustehenden Informationen bekommen. Es gab aber auch Konstellationen, in denen ein Informationszugangsanspruch nicht bestand.

Zu den Höhepunkten des Jahres gehörte die Ausrichtung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 24. Juni 2009 in Magdeburg, auf der sich die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und neun Bundesländern trafen. Unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt wurden auf der Konferenz zwei Entschließungen gefasst, in denen die Gesetzgeber aufgefordert wurden, den Schutz behördlicher Informanten gesetzlich zu regeln und den zum Teil komplizierten Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.

"Ich hoffe, dass das Gesetz zur Steigerung des freien Einblicks in das Handeln der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern noch bekannter wird, damit sie in Zukunft noch stärker davon Gebrauch machen. Die neue Verwaltungskultur, bei der das Prinzip der Amtsverschwiegenheit zugunsten von mehr Bürgernähe aufgegeben wird, wird auch durch die modernen Medien unterstützt. Die transparente, wenn auch nicht gläserne Verwaltung ist eine Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement und die Teilhabe des Einzelnen an der Entwicklung des demokratischen Gemeinwesens. Kontrolle und Mitsprache führen zu Vertrauen, so dass auch die Behörden weiter gehalten sind, durch aktive Informationspolitik dazu beizutragen."

Zusätzliche Informationen zum IZG LSA sowie die auf der Konferenz gefassten Entschließungen können auf der Homepage des Landesbeauftragten abgerufen werden (Internet: www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de; E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de).

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg, Postanschrift: PF 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391-81803-0, Telefax:0391-8180333
FreeCall: 0800-9153190 (nur in Sachsen-Anhalt)
www.datenschutz.sachsen-anhalt.de
www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de