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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 24. Juni 2009

Ergebnisse der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 24. Juni 2009 in Magdeburg

Unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit von Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, tagten am 24. Juni 2009 die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und von neun Ländern, um über die Umsetzung des Rechts der Bürger und Bürgerinnen auf einen verfahrensunabhängigen Zugang zu allen Dokumenten der Verwaltung auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu beraten.

Schwerpunkte der Tagung waren u.a. das Verhältnis der allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze zu den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Länder und dem Verbraucherinformationsgesetz, der Schutz von Whistleblowern, die Veröffentlichung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet sowie die Ratifizierung des Europaratsübereinkommens von 2008 über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten.

Die Erfahrungen der Informationsfreiheitsbeauftragten zeigen, dass den Behörden die Feststellung Schwierigkeiten bereitet, ob für einen Informationszugangsantrag das allgemeine Informationsfreiheits-, das Umweltinformations- oder das Verbraucherinformationsgesetz gilt. Die Regelungen unterscheiden sich ferner durch erheblich voneinander abweichende Versagungsgründe und Kostenregelungen. Deshalb fordert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) die Gesetzgeber auf, die allgemeinen und bereichsspezifischen Gesetze zu vereinfachen und Ablehnungsgründe auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken. Darüber hinaus hält sie eine Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes für sinnvoll (siehe Entschließung vom 24. Juni 2009 "Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern!").

Die Konferenz spricht sich ferner dafür aus, Beschäftigte, die  Rechtsverstöße in Behörden und Unternehmen aufdecken, vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. In vielen Fällen sind es erst diese Whistleblower, die für Transparenz sorgen. Das zeigen die sog. Gammelfleischskandale oder die heimliche Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Konferenz fordert den Deutschen Bundestag auf, den Schutz von Whistleblowern endlich gesetzlich zu regeln (siehe Entschließung vom 24. Juni 2009 "Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern").

Die Konferenz befasste sich ferner mit dem Streit um die Veröffentlichung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung verpflichtet  sind, hatte das Landwirtschaftsministerium des Bundes diese jedoch vorübergehend ausgesetzt. Inzwischen sind der Bund und die Länder - mit Ausnahme von Bayern - übereingekommen, die Empfänger von Agrarsubventionen ab Mitte Juni doch ins Internet zu stellen. Die Informationsfreiheitsbeauftragten hatten sich im Hinblick auf die notwendige Transparenz und Kontrolle der öffentlichen Subventionen grundsätzlich für eine Bekanntmachung der Empfänger der Agrarsubventionen ausgesprochen. Schutzwürdige Interessen der Subventionsempfänger müssen zurückstehen, da das Transparenzinteresse der Allgemeinheit überwiegt. Dieser Position sind die Oberverwaltungsgerichte ganz überwiegend gefolgt.

Die IFK wendet sich ferner gegen eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen, mit der der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft im Besteuerungsverfahren unter Missachtung der Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils weitgehend eingeschränkt wurde. Die Verwaltungsanweisung wurde vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mittlerweile beanstandet.

Aus aktuellem Anlass hat sich die Konferenz auch mit den geplanten Zugangssperren im Internet durch Access-Provider befasst. Auch mit dem hastig überarbeiteten Gesetzentwurf kommt es erstmals zu einem Eingriff in Internetinhalte. Eine Beteiligung der Informationsfreiheitsbeauftragten fand nicht statt. Zwar sieht das Gesetz vorrangig das Löschen und dann erst das Sperren kinderpornographischer Seiten vor. Auch dürfen die Zugangsanbieter die Daten der Internetnutzer, die u.U. auch zufällig auf Sperrseiten gelangt sind, nicht mehr verdachtsunabhängig an das BKA weiterleiten. Allerdings bleiben im Hinblick auf die Praxistauglichkeit des Instrumentariums doch erhebliche Zweifel. So ist die Einrichtung eines Kontrollgremiums beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit systemfremd.

Auf ihrer letzten Konferenz am 3. und 4. Dezember 2008 in Schwerin hatten die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, die Konvention des Europarates über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten schnell zu ratifizieren. Der Ratifizierungsprozess scheint nun ins Stocken zu geraten, denn viele Bundesländer haben Bedenken gegen den völkerrechtlichen Vertrag geltend gemacht. Die Konferenz fordert die Bundesländer auf, trotz der Geltendmachung von Anpassungsbedarf die Konvention nicht scheitern zu lassen.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten tauschten sich ferner über weitere Entwicklungen in Bund und Ländern aus. In Sachsen-Anhalt ist die Informationszugangspraxis zufriedenstellend. Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit hat auf seiner Homepage Anwendungshinweise und ein Prüfschema veröffentlicht. In der Zeit von Oktober 2008 bis Mitte Juni 2009 wurde auf diese Seiten ca. 75.000 mal zugegriffen. Der Landesbeauftragte hat, seit das Gesetz in Kraft getreten ist, 14 ganztägige Fortbildungsveranstaltungen für Behördenvertreter gehalten.

Die Konferenz wird zu ihrer nächsten Sitzung unter Vorsitz des hamburgischen Informationsfreiheitsbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Caspar, im Dezember 2009 in Hamburg zusammenkommen.

Die auf der Konferenz gefassten Entschließungen sind auf der Internetseite www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de abrufbar.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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