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Wichtige Hinweise zum E-Mail-Versand

Bitte beachten Sie, dass die unverschlüsselte Übertragung von E-Mails unsicher ist. Unbefugte können die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken. Eine Transportverschlüsselung schützt lediglich vor unbefugter Kenntnisnahme und Manipulation des Inhaltes während der Übertragung der E-Mail. Aus diesem Grund empfiehlt die Landesbeauftragte, schutzwürdige Nachrichten — insbesondere, wenn sie sensible personenbezogene Daten enthalten — entweder konventionell auf postalischem Wege oder als Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu versenden.

E-Mails an die Landesbeauftragte senden Sie bitte an poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge einer E-Mail zusammen nicht mehr als 10 MB groß sein dürfen.

Wenn Sie Dateien senden möchten, die für eine E-Mail zu groß sind, besteht die Möglichkeit, die Dateien über einen Online-Speicher (sogenannte dDatabox) zu teilen. In diesen Fällen können Sie sich per Telefon oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden und um Zusendung eines Upload-Links bitten. Sie erhalten dann per E-Mail einen Link, welcher zwei Wochen gültig sein wird. Über diesen Link besteht die Möglichkeit, Ihre Dateien in den Online-Speicher hochzuladen. Die hochgeladenen Dateien sind nur für die Landesbeauftragte sichtbar und abrufbar.
 

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels OpenPGP

Zur Verschlüsselung mit OpenPGP benötigen Sie das Programm GNU Privacy Guard (GnuPG) sowie den öffentlichen Schlüssel der Landesbeauftragten. Zusätzlich wird eine Erweiterung für das jeweils verwendete E-Mail-Programm empfohlen.

Hier können Sie den öffentlichen PGP-Schlüssel der Landesbeauftragten herunterladen. Dieser läuft am 1. Januar 2027 ab. Der Fingerabdruck lautet: 5CBB 4E15 9774 8921 3B27 7C96 DE25 9BE2 09AC A0DE.

Bitte beachten Sie, dass selbst bei einer verschlüsselt übertragenen Webseite keine absolute Sicherheit vorausgesetzt werden kann. Um ganz sicher zu gehen, können Sie den Fingerabdruck überprüfen, indem Sie bei der Landesbeauftragten anrufen und sich den Fingerabdruck vorlesen lassen.