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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

Vorwort

Der V. Tätigkeitsbericht ist ein besonderer Bericht. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) aus dem Jahre 2008 ist im Berichtszeitraum 10 Jahre alt geworden. Das Gesetz hat seine ersten zaghaften Reformen erfahren: Im Jahre 2018 wurden die Gebühren gesenkt und sodann im Jahre 2019 ein rudimentäres Informationsregister eingeführt.

Die von mir seit langem geforderte Modernisierung des Informationsfreiheitsrechts soll im Jahr 2020 mit einem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz erfolgen, das das alte IZG LSA ablösen soll. Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, meine Vorschläge aus dem IV. Tätigkeitsbericht in den Gesetzentwurf mit einzubeziehen. Diese hat bereits zugesagt, dieser Bitte nachkommen zu wollen. Es besteht also eine realistische Chance, dass Sachsen-Anhalt ein modernes Informationsfreiheitsrecht bekommen könnte.  

Dieses wird auch dringend benötigt. Informationsfreiheit erfordert aber darüber hinaus auch die Entwicklung von Open-Data- und Open-Government-Strategien, Open-Data- und Open-Government-Aktionsplänen und Konzepten für die Umsetzung in der Praxis. Während der Bund und andere Bundesländer diese schon längst besitzen oder zumindest hieran arbeiten, herrscht in Sachsen-Anhalt weitgehend Fehlanzeige.  

Mein V. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018. Bei einzelnen Beiträgen wurden bis zum Redaktionsschluss am 30. September 2019 noch weitere aktuelle Sachstände einbezogen; dies betrifft insbesondere die Reaktion des Landtages auf den IV. Tätigkeitsbericht.  

Der Bericht beschreibt die Entwicklungen des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt und soll wie die bisherigen vier Tätigkeitsberichte mit seinen Hinweisen und Empfehlungen den Bürgerinnen und Bürgern und zugleich auch den Behörden als Grundlage und Orientierung für den Umgang mit dem IZG LSA dienen. Besondere Schwerpunkte des aktuellen Berichts sind die Gesetzesnovellen zu Änderungen des IZG LSA sowie meine Ratschläge für die von der Landesregierung geplante Ablösung des IZG LSA durch ein Transparenzgesetz.

Dieser Tätigkeitsbericht ist zwar in der „Ich-Form“ geschrieben. Dennoch wurde die in ihm dargestellte Arbeit wiederum nicht nur von mir allein geleistet. Daher möchte ich erneut meinem für die Informationsfreiheit zuständigen Referenten, der den Aufgabenbereich umfassend und intensiv wahrnimmt, für die geleistete große Arbeit danken.
 
 
Magdeburg, den 25. Oktober 2019                                 Dr. Harald von Bose
                                                                  Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit
                                                                                        Sachsen-Anhalt