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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

14 Schlussbemerkung

In meinem IV. Tätigkeitsbericht hatte ich mir von der Politik gewünscht, dass sie aus dem IZG LSA ein echtes Transparenzgesetz mit einem gesetzlich geregelten Transparenzregister entwickelt. Nach mehreren Jahren des Stillstandes lassen mich die vom Landtag initiierten Reformen Hoffnung schöpfen, dass der Schritt hin zu einem Transparenzgesetz tatsächlich gelingen könnte. 

Diesmal wünsche ich mir, dass an dem Zustandekommen des neuen Gesetzes auch diejenigen beteiligt werden, für die das Gesetz gedacht ist. Wenn die Landesregierung im Jahr 2020 den Entwurf eines Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzes auf den Weg bringt, sollte dieser nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen) möglichst frühzeitig als Referentenentwurf, spätestens aber als Gesetzentwurf zur Kommentierung durch die Bürgerinnen und Bürger freigegeben werden. Mit § 12 EGovG LSA hat Sachsen-Anhalt die Voraussetzung für ein solches elektronisches Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit geschaffen. Wer mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Demokratie will, muss auch den Mut haben, einen solchen Schritt zu wagen. Welches geplante Gesetz könnte besser für eine Öffentlichkeitsbeteiligung geeignet sein als ein neues Transparenzgesetz?