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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

13.8 Absage des Konzerts von Feine Sahne Fischfilet durch die Stiftung Bauhaus Dessau

Es gibt in der Praxis auch Fälle, in denen ich einfach durch Erläuterung der Rechtslage auf eine zügige Beantwortung von Informationszugangsbegehren hinwirken kann:
 
Im November 2018 sollte die Punkband Feine Sahne Fischfilet im Rahmen der Reihe ZDF@Bauhaus im Bauhaus Dessau ein Konzert geben. Nachdem „Protest rechter Gruppierungen“ befürchtet und der Auftritt kritisiert wurde, sagte die öffentlich-rechtliche Stiftung Bauhaus Dessau im Oktober 2018 das Konzert unter Berufung auf ihr Hausrecht ab. Sie argumentierte, dass dieser Ort des Weltkulturerbes keine Plattform für extreme Positionen sein dürfe.
 
Noch im Oktober 2018 wurde die Stiftung Bauhaus Dessau von einem Mitarbeiter von FragDenStaat um Übersendung des Ablehnungsschreibens der Stiftung Bauhaus Dessau an das ZDF gebeten. Nachdem sein Begehren bis zum Juni 2019 nicht beantwortet worden war, wandte sich der Antragsteller an mich.
 
Ich habe die Stiftung auf die gesetzliche Frist für die Informationsgewährung gemäß dem IZG LSA hingewiesen (1 Monat!) und sie gebeten, mir den Bearbeitungsstand des Antrags sowie die Gründe für die Verzögerung der Antragsbearbeitung mitzuteilen.
 
In ihrer Stellungnahme hat mir die Stiftung mitgeteilt, dass der Antrag aufgrund der Verquickung verschiedenster Umstände leider zu lange unbearbeitet geblieben sei. Nach einer Prüfung der Sach- und Rechtslage sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass der geltend gemachte Anspruch bestehe. Die Stiftung hat dem Antragsteller daher das erbetene Schreiben zugänglich gemacht.