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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

4.2 Open Government Partnership – 1. Nationaler Aktionsplan

Die Open Government Partnership (OGP) ist ein Zusammenschluss von über 70 Teilnehmer-Staaten, die sich für ein offenes und modernes Regierungs- und Verwaltungshandeln einsetzen. Ziel ist die Förderung von Open Government im Wege der Selbstverpflichtung. Es besteht keine Pflicht zu gleich hohen Standards. Die Durchführung ist freiwillig, es gibt keine Sanktionen. Die Ziele werden durch eine Evaluierung überprüft, bei Zielverfehlung wird der Teilnahme-Status inaktiv. Bei der OGP handelt es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag.

Seit Dezember 2016 nimmt Deutschland an der OGP teil. Bis Ende Juni 2017 sollte ein 1. Nationaler Aktionsplan zur OGP entwickelt werden. Ein Workshop mit der Zivilgesellschaft ist erfolgt; Behörden wurden allerdings nicht beteiligt. Es gibt zahlreiche, auch neue Vorschläge, z. B. die Einrichtung eines Open-Government-Kompetenzzentrums, Innovationslabore für die Entwicklung neuer Verwaltungsdienstleistungen und Datenschutz-Stresstests für Open Data. Im August 2017 hat die Bundesregierung ihren Ersten Nationalen Aktionsplan Open Government 2017 - 2019 veröffentlicht. Dieser sieht für verschiedene Verwaltungsbereiche insgesamt 15 Verpflichtungen für mehr Open Government vor, denen messbare Meilensteine zugeordnet werden. So verpflichtet sich die Bundesregierung zur Umsetzung von Open Data in der Verwaltungspraxis. Als messbare Meilensteine sollen z. B. Hilfsmittel für die Identifizierung und Veröffentlichung geeigneter Daten entwickelt und Open-Data-Leitfäden erarbeitet werden. Auf die Benennung konkreter Reformvorhaben, z. B. im Hinblick auf das IFG des Bundes, wurde angesichts des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode bewusst verzichtet. Der Plan richtet sich an die Behörden des Bundes und hat daher keine verbindlichen Auswirkungen auf die Länder. Es soll aber einen 2. Nationalen Aktionsplan geben, der sich mit dem Thema Länder und Kommunen befassen wird.

Unter informationsfreiheitsrechtlichen Gesichtspunkten sind solche Nationalen Aktionspläne sehr relevant, da sie natürlich auch die Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze und Open Data in der Anwendungspraxis zum Thema haben können.

Das Land Sachsen-Anhalt sollte dem Beispiel des Bundes folgen und einen eigenen Aktionsplan erlassen.