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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

2.1 Beratung des Gesetzgebers

Nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. §§ 22 bis 24 DSG LSA gehören zu meinen Aufgaben als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit die Kontrolle der Anwendung des IZG LSA, die Beratung des Gesetzgebers (Landtag und Landesregierung) und der Verwaltung, die außergerichtliche Streitschlichtung sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Fragen der Informationsfreiheit.

In den Kapiteln 6, 7, 9 und 11 sind Bereiche beschrieben, in denen ich Landtag und Ministerien bei Gesetzesvorhaben und Modernisierungsüberlegungen beraten habe.