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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

17 Schlussbemerkung

Seit nunmehr fast 10 Jahren habe ich als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit in Streitfällen zwischen Antragstellern und Behörden vermittelt und den Landtag und die Landesregierung beraten. Auch habe ich über die Beteiligung in der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten an der Weiterentwicklung des Transparenzgedankens mitgewirkt. Dabei habe ich mich stets für Verbesserungen des Informationsfreiheitsrechts zugunsten der Menschen und der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt eingesetzt. Im Rückblick kann ich feststellen, dass es 10 interessante und abwechslungsreiche Jahre waren. Das lag u. a. auch daran, dass es zu den Aufgaben meiner Behörde gehörte, ein neues Rechtsgebiet in Sachsen-Anhalt aufzubauen und zu etablieren. Allerdings ist der prozesshafte Wandel zu einem transparenten Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger im Sinne von Open Data und Open Government informiert, sie partizipieren lässt und mit ihnen, da wo es geboten ist, auch zusammenarbeitet, noch im Gange. 

Vor diesem Hintergrund und als Ausblick wünsche ich der Politik, dass sie aus dem IZG LSA ein echtes Transparenzgesetz mit einem gesetzlich geregelten Transparenzregister macht. Sachsen-Anhalt braucht ein Gesetz, das seinen Namen auch verdient. Sachsen-Anhalt hat zudem die Chance, zu einem Vorreiter im Bereich von Open Government zu werden. Dafür sind allerdings erhebliche Anstrengungen notwendig. Ich bin überzeugt, dass hiervon nicht nur die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, sondern auch die Verwaltung erheblich profitieren würden.