IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016
15.1 Allgemeines
In meinen vorhergehenden Tätigkeitsberichten zur Informationsfreiheit hatte ich bereits dargelegt, dass es auch zu meinen Aufgaben gehört, die Einhaltung der Vorschriften des IZG LSA im Wege von anlassunabhängigen Kontrollen bei den öffentlichen Stellen des Landes vor Ort zu kontrollieren, § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. §§ 22 bis 24 DSG LSA. Einer konkreten Eingabe bedarf es für die Kontrolle nicht. Solche Kontrollen sind jedoch personal- und zeitintensiv, da sie eine entsprechende Vorbereitung und Durchführung erfordern. Die in diesem Berichtszeitraum durchgeführte Kontrolle zeigte, dass das Informationszugangsrecht auch von einer obersten Landesbehörde nicht immer sicher angewandt wird. Kontrollen unabhängig von einem konkreten Anlass sind daher durchaus notwendig. Ich hatte bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass ich nur vereinzelt und sporadisch Kontrollen durchführen kann, da meinem Haus für eine höhere Kontrolldichte zusätzliches Personal fehlt. Trotzdem wurde im Berichtszeitraum eine solche Kontrolle durchgeführt.