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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

13.2 Informationsfreiheitsrecht für Journalisten

Journalisten schöpfen das Potential, das ihnen die Informationsfreiheitsgesetze bieten, nicht vollständig aus. Dieser Umstand war auch Anlass für einen Vortrag auf der Cross-Media-Konferenz 2016 in Magdeburg, der sich zum Ziel setzte, Basiswissen für Journalisten zu vermitteln.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen, erläutert die Vorteile aber auch die Schwächen der Regelungen und enthält Tipps und Ratschläge im Umgang mit dem Presse- und Informationsfreiheitsrecht. Hierzu gehört z. B. eine richtige Fragetechnik, mit der die Ablehnung eines Informationszugangsbegehrens vermieden werden kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, die Ausschlussgründe für den Informationszugang zu kennen, damit ein Journalist beurteilen kann, ob eine Ablehnung seines Informationszugangsbegehrens zutreffend war. Auch nutzen Journalisten die Möglichkeit, Informationszugangsansprüche aus dem Pressegesetz mit dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt zu kombinieren, noch viel zu selten (vgl. bereits III. Tätigkeitsbericht Nr. 5.8).

Der Vortrag, den mein Referent gehalten hat, ist in dem Konferenzband zur CrossMedia-Konferenz veröffentlicht (Falk-Bartz/Stockleben (Hrsg.), Think Cross Change Media 2016: Mobil. Ethisch. Kollaborativ, Verlag Books on Demand, Norderstedt, 2016, S. 68 ff.).