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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

12.6 Entschließung: „Mit Transparenz gegen ‚Fake News‘“

Internet und soziale Medien eröffnen zunehmend auch Möglichkeiten für die gezielte Verbreitung von Falschmeldungen zur Beeinflussung der politischen Meinungs- und Willensbildung. Eine informierte und kritische Gesellschaft benötigt jedoch vielfältige, freie und qualitativ aussagekräftige Informationen für eine umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe.

Da die öffentlichen Stellen der Länder und des Bundes über solche Informationen verfügen, kommt ihnen insoweit eine Schlüsselrolle zu. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass staatliche Institutionen transparent agieren, um das Vertrauen in die Demokratie und in deren Akteure zu stärken. Für den Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung sind verlässliche und solide Informationen eine unverzichtbare Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund appelliert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland in ihrer Entschließung vom 13. Juni 2017 „Mit Transparenz gegen ‚Fake News‘“ an alle öffentlichen Stellen in Deutschland, sich ihrer Verantwortung für die Informationsfreiheit bewusst zu sein und durch größtmögliche Transparenz – sowohl auf Antrag als auch proaktiv – die Bürgerinnen und Bürger in ihrer politischen Willensbildung zu unterstützen.

Die Konferenz wirbt dafür, dass sich öffentliche Stellen in Deutschland noch stärker öffnen, auf die Informationswünsche der Bürgerinnen und Bürger eingehen, mit behördlichen Dokumenten valide und qualitätsvolle Informationen aus vertrauenswürdiger Quelle bereitstellen und die Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Damit kann auch bewusst gestreuten Fehlinformationen, mit denen die Manipulation des Meinungsbildes und die Schwächung demokratischer Institutionen verfolgt werden, aktiv und aufgeklärt im öffentlichen Diskurs entgegengetreten werden (Anlage 11).

Die Landtagspräsidentin hat den Landtag von der Entschließung in einer eigenen Drucksache unterrichtet (LT-Drs. 7/1629).

Die Empfehlungen der Informationsfreiheitsbeauftragten betreffen nicht nur die Problematik der Fake News, sondern stellen zugleich einen allgemeinen rechts- und gesellschaftspolitischen Katalog für eine Verbreiterung des Informationsfreiheitsgedankens dar.