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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

12.5 Entschließung: „GovData: Alle Länder sollen der Verwaltungsvereinbarung beitreten und Daten auf dem Portal bereitstellen!“

„GovData – das Datenportal für Deutschland“ ist eine Anwendung des IT-Planungsrats, die auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung vom Bund und mehreren Ländern betrieben wird. Das Portal bietet einen einheitlichen zentralen Zugang zu offenen Verwaltungsdaten aus Bund, Ländern und Kommunen. Ziel ist es, diese Daten möglichst flächendeckend zur Verfügung zu stellen und sie an einer zentralen Stelle auffindbar und so einfacher nutzbar zu machen. GovData dient mittels der Information der Bürgerinnen und Bürger der Förderung von Transparenz und Akzeptanz des Verwaltungshandelns. Es stellt der Wirtschaft darüber hinaus Verwaltungsdaten zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zur Verfügung.

Die renommierte Konrad-Adenauer-Stiftung geht in einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2016 für einen Zeitraum von 10 Jahren dabei von einem Wirtschaftspotential von 12,1 Milliarden im konservativen Fall bis zu 131 Milliarden Euro im optimistischen Bereich für Deutschland aus (Kuzev, P. (Hrsg.): „Open Data. The Benefits. Das volkswirtschaftliche Potential für Deutschland“, S. 10 ff., Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Sankt Augustin/Berlin, 2016).

Bislang beteiligen sich jedoch an dem Bund-Länder-Online-Portal noch nicht alle Länder, so auch Sachsen-Anhalt. Viele Daten, an deren Veröffentlichung ein großes öffentliches Interesse besteht, sind noch nicht abrufbar. Das immense wirtschaftliche Potential von Open Data bleibt ungenutzt. Sowohl für die Wirtschaft als auch für die Zivilgesellschaft ergeben sich erhebliche Vorteile durch einen freien Zugang zu den öffentlichen Daten der Verwaltung.

In ihrer Entschließung „GovData: Alle Länder sollen der Verwaltungsvereinbarung beitreten und Daten auf dem Portal bereitstellen!“ vom 15. Juni 2016 appelliert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland an die verbleibenden Länder und damit auch an Sachsen-Anhalt, sich an GovData zu beteiligen (Anlage 8).