IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016
12.3 Entschließung: „Informationsfreiheit 2.0 – endlich gleiches Recht in Bund und Ländern“
In meinem III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (LT-Drs. 6/4048) hatte ich vorgeschlagen, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln und dabei ein Transparenzregister zu schaffen sowie das allgemeine Informationsfreiheitsrecht mit dem Umweltinformationsrecht zusammenzuführen.
Mit dem Ausbau des Landesportals zu einem Informationsregister ist die Landesregierung seit über zweieinhalb Jahren in Verzug. Die Zusammenführung von IZG LSA und UIG LSA steht aus. Der Landtag hat der Landesregierung den Handlungsbedarf aufgezeigt.
Beispielsweise Rheinland-Pfalz zeigt vorbildhaft, dass die Weiterentwicklung eines Informationsfreiheitsgesetzes zu einem modernen Transparenzgesetz unter Einführung eines Transparenzregisters und unter Zusammenlegung des allgemeinen Informationsfreiheits- mit dem Umweltinformationsgesetz auch in einem Flächenland möglich ist. Das neue Transparenzgesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Andere Bundesländer, wie Schleswig-Holstein und Thüringen, ziehen mit eigenen Transparenzgesetzen nach.
Vor diesem Hintergrund beobachtet es die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten mit Sorge, dass einige Bundesländer im Bereich der Informationsfreiheit als modernem Bürgerrecht den Anschluss zu verlieren drohen (dies gilt zumal für solche Länder, die diese Rechtsmaterie noch gar nicht kennen). In ihrer Entschließung „Informationsfreiheit 2.0 – endlich gleiches Recht in Bund und Ländern!“ vom 4. Dezember 2015 fordert sie daher die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, die Einheitlichkeit der Lebensbedingungen auch im Bereich der Verwaltungstransparenz herzustellen (Anlage 6).
Der Appell der Konferenz richtet sich also auch an Sachsen-Anhalt.