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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

1 Einführung

Wie transparent ist die Verwaltung in Sachsen-Anhalt? Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) hat sich in seinen bald 10 Jahren bewährt – so heißt es allgemein. Doch sind die Entwicklungen im Hinblick auf Transparenz und Open Data und auch Open Government seither nicht stehen geblieben. So ergeben sich für Sachsen-Anhalt eine Reihe von Perspektiven, die auch Gegenstand der Digitalen Agenda des Landes sind. Hierzu gehören zugleich mehrere Reformbedarfe auf dem Gebiet des Rechts. Der IV. Tätigkeitsbericht greift diese Aspekte auf.

Nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 4a Satz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA) erstatte ich dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht, zu dem die Landesregierung Stellung nimmt. Er dient damit der Unterrichtung des Landtages sowie der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden. Der Bericht enthält Materialien und Empfehlungen für die Novellierung des von der Landesregierung geplanten Transparenzgesetzes. Auch berichte ich aus der Praxis für die Praxis unter Einbeziehung der Rechtsprechung mittels Darstellung anschaulicher Einzelfälle.

Die Veröffentlichung meines IV. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit erfolgt im Vergleich zu den vorhergehenden Tätigkeitsberichten etwas später. Dies ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass der III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, den ich im Mai 2015 veröffentlicht hatte, erst in einer Landtagssitzung im Mai 2017 abschließend beraten werden konnte. Es wäre nicht sinnvoll gewesen, dem Landtag einen weiteren Tätigkeitsbericht vorzulegen, ohne dass der vorhergehende Bericht erörtert worden wäre.

Auch will die Landesregierung der 7. Legislaturperiode im Bereich der Informationsfreiheit neue Akzente setzen. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, das IZG LSA zu einem Transparenzgesetz fortzuentwickeln. Dementsprechend hat der Landtag in einem Beschluss zu meinem III. Tätigkeitsbericht in einem Transparenzgesetz einen wichtigen Beitrag für eine moderne und lebendige Demokratie gesehen.

Es besteht größerer rechtspolitischer Handlungsbedarf. Zusätzlich erfordert der von mir angemahnte Kulturwandel zu einer offenen Verwaltung, in dem sich auch ein Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine gute Verwaltung widerspiegelt, mehr als nur neue Vorschriften.

Transparenz stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Open Data bedingt und erleichtert Bürgerbeteiligung und politische Teilhabe. Wenn der Staat seiner Bringschuld nachkommt, fördert dies die Demokratie.

Bund und Länder haben sich auf einer Konferenz im Oktober 2016 darauf verständigt, Open-Data-Gesetze zu erlassen. Zukünftig sollen die öffentlichen Stellen alle veröffentlichungsfähigen Informationen von sich aus veröffentlichen, Ausnahmen von der Veröffentlichung müssen begründet werden. Damit soll die Transparenz des Verwaltungshandelns gestärkt werden. In den staatlichen Daten steckt zudem ein enormes wirtschaftliches Potential zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, das derzeit auch von Sachsen-Anhalt nicht hinreichend genutzt wird.

Unter Nr. 10 habe ich meine Empfehlungen insbesondere für ein neues Transparenzgesetz sowie begleitende Maßnahmen zusammengefasst.