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IV. Tä­tig­keits­be­richt des Lan­des­be­auf­trag­ten für die Informations­freiheit Sachsen-​Anhalt
vom 1. Ok­to­ber 2014 bis 30. Sep­tem­ber 2016

1 Ein­füh­rung

Wie trans­pa­rent ist die Ver­wal­tung in Sachsen-​Anhalt? Das In­for­ma­ti­ons­zu­gangs­ge­setz Sachsen-​Anhalt (IZG LSA) hat sich in sei­nen bald 10 Jah­ren be­währt – so heißt es all­ge­mein. Doch sind die Ent­wick­lun­gen im Hin­blick auf Trans­pa­renz und Open Data und auch Open Go­vern­ment seit­her nicht ste­hen ge­blie­ben. So er­ge­ben sich für Sachsen-​Anhalt eine Reihe von Per­spek­ti­ven, die auch Ge­gen­stand der Di­gi­ta­len Agen­da des Lan­des sind. Hier­zu ge­hö­ren zu­gleich meh­re­re Re­form­be­dar­fe auf dem Ge­biet des Rechts. Der IV. Tä­tig­keits­be­richt greift diese Aspek­te auf.

Nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 4a Satz 1 des Ge­set­zes zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten der Bür­ger (DSG LSA) er­stat­te ich dem Land­tag alle zwei Jahre einen Tä­tig­keits­be­richt, zu dem die Lan­des­re­gie­rung Stel­lung nimmt. Er dient damit der Un­ter­rich­tung des Land­ta­ges sowie der In­for­ma­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie der Be­hör­den. Der Be­richt ent­hält Ma­te­ria­li­en und Emp­feh­lun­gen für die No­vel­lie­rung des von der Lan­des­re­gie­rung ge­plan­ten Trans­pa­renz­ge­set­zes. Auch be­rich­te ich aus der Pra­xis für die Pra­xis unter Ein­be­zie­hung der Recht­spre­chung mit­tels Dar­stel­lung an­schau­li­cher Ein­zel­fäl­le.

Die Ver­öf­fent­li­chung mei­nes IV. Tä­tig­keits­be­richts zur In­for­ma­ti­ons­frei­heit er­folgt im Ver­gleich zu den vor­her­ge­hen­den Tä­tig­keits­be­rich­ten etwas spä­ter. Dies ist je­doch dem Um­stand ge­schul­det, dass der III. Tä­tig­keits­be­richt zur In­for­ma­ti­ons­frei­heit, den ich im Mai 2015 ver­öf­fent­licht hatte, erst in einer Land­tags­sit­zung im Mai 2017 ab­schlie­ßend be­ra­ten wer­den konn­te. Es wäre nicht sinn­voll ge­we­sen, dem Land­tag einen wei­te­ren Tä­tig­keits­be­richt vor­zu­le­gen, ohne dass der vor­her­ge­hen­de Be­richt er­ör­tert wor­den wäre.

Auch will die Lan­des­re­gie­rung der 7. Le­gis­la­tur­pe­ri­ode im Be­reich der In­for­ma­ti­ons­frei­heit neue Ak­zen­te set­zen. Der Ko­ali­ti­ons­ver­trag sieht aus­drück­lich vor, das IZG LSA zu einem Trans­pa­renz­ge­setz fort­zu­ent­wi­ckeln. Dem­entspre­chend hat der Land­tag in einem Be­schluss zu mei­nem III. Tä­tig­keits­be­richt in einem Trans­pa­renz­ge­setz einen wich­ti­gen Bei­trag für eine mo­der­ne und le­ben­di­ge De­mo­kra­tie ge­se­hen.

Es be­steht grö­ße­rer rechts­po­li­ti­scher Hand­lungs­be­darf. Zu­sätz­lich er­for­dert der von mir an­ge­mahn­te Kul­tur­wan­del zu einer of­fe­nen Ver­wal­tung, in dem sich auch ein Recht der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf eine gute Ver­wal­tung wi­der­spie­gelt, mehr als nur neue Vor­schrif­ten.

Trans­pa­renz stärkt das Ver­trau­en in Po­li­tik und Ver­wal­tung. Open Data be­dingt und er­leich­tert Bür­ger­be­tei­li­gung und po­li­ti­sche Teil­ha­be. Wenn der Staat sei­ner Bring­schuld nach­kommt, för­dert dies die De­mo­kra­tie.

Bund und Län­der haben sich auf einer Kon­fe­renz im Ok­to­ber 2016 dar­auf ver­stän­digt, Open-​Data-Gesetze zu er­las­sen. Zu­künf­tig sol­len die öf­fent­li­chen Stel­len alle ver­öf­fent­li­chungs­fä­hi­gen In­for­ma­tio­nen von sich aus ver­öf­fent­li­chen, Aus­nah­men von der Ver­öf­fent­li­chung müs­sen be­grün­det wer­den. Damit soll die Trans­pa­renz des Ver­wal­tungs­han­delns ge­stärkt wer­den. In den staat­li­chen Daten steckt zudem ein enor­mes wirt­schaft­li­ches Po­ten­ti­al zur Ent­wick­lung neuer Ge­schäfts­mo­del­le, das der­zeit auch von Sachsen-​Anhalt nicht hin­rei­chend ge­nutzt wird.

Unter Nr. 10 habe ich meine Emp­feh­lun­gen ins­be­son­de­re für ein neues Trans­pa­renz­ge­setz sowie be­glei­ten­de Maß­nah­men zu­sam­men­ge­fasst.