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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

Vorwort

Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) und die mit ihm verbundene Abkehr vom Prinzip des Aktengeheimnisses hat sich bewährt. Der Erfolg des IZG LSA, aber auch bereichsspezifischer Informationszugangsgesetze, bemisst sich dabei nicht allein nach der Zahl der Anträge auf Informationszugang. Der Erfolg des Gesetzes liegt vielmehr darin, „dass das Vorhalten amtlicher Informationen, die jedermann unaufgefordert oder auf Antrag zugänglich gemacht werden, als originäre und selbstverständliche Serviceleistung einer modernen Verwaltung verstanden wird“, sagt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu meinem II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit (LT-Drs. 6/2522, S. 41). Dem kann ich nur beipflichten.
 
Dementsprechend konnte es im Rahmen der am 1. Oktober 2013 begonnenen Evaluierung des IZG LSA nur darum gehen, das, was gut ist, noch besser zu machen, denn den schönen Worten müssen auch Taten folgen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung – wenn auch erst nach einigem Zögern – beschlossen hat, das Landesportal zu einem Informationsregister bzw. Open-Data-Portal auszubauen. Hierbei kann es sich jedoch nur um einen ersten Schritt in die richtige Richtung handeln.
 
Rheinland-Pfalz zeigt gerade, was mit dem notwendigen politischen Willen in einem Flächenland möglich ist: Die Weiterentwicklung des Informationszugangsgesetzes zu einem modernen Transparenzgesetz, Einführung eines Transparenzregisters und Zusammenlegung des allgemeinen Informationsfreiheits- mit dem Umweltinformationsgesetz. Begleitet wird die Reform des Informationsfreiheitsrechts durch die Einführung der elektronischen Akte, die im Zuge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Justiz ohnehin eine notwendige Voraussetzung für eine Landesverwaltung ist. Näheres soll in einem eigenen E-Government-Gesetz des Landes geregelt werden.
 
In die Evaluierung des IZG LSA, die entsprechende Richtungsentscheidungen mit sich bringen könnte, habe ich entsprechende Vorschläge eingebracht. Es bleibt die Erwartung, dass die Landespolitik tatkräftig und zügig eine Modernisierung des Informationsfreiheitsrechts in Angriff nimmt.
 
Mein III. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2014. Bei einzelnen Beiträgen konnten bis Redaktionsschluss am 15. April 2015 noch weitere aktuelle Sachstände einbezogen werden. Der aktuelle Bericht zeigt die Entwicklungen des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt und soll wie schon meine beiden ersten Tätigkeitsberichte mit seinen Hinweisen und Empfehlungen den Bürgerinnen und Bürgern und zugleich auch den Behörden als Leitfaden für den Umgang mit dem IZG LSA dienen.
 
Dieser Tätigkeitsbericht ist zwar in der „Ich-Form“ geschrieben. Dennoch wurde die in ihm dargestellte Arbeit nicht von mir allein geleistet. An dieser Stelle möchte ich meinem für die Informationsfreiheit zuständigen Referat, insbesondere meinem Referenten, der den Aufgabenbereich primär betreut hat, für die geleistete Arbeit danken.
 
Magdeburg, den 7. Mai 2015

Dr. Harald von Bose
Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit
Sachsen-Anhalt