III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014
7.1 Grundsatzkritik an der Evaluierung durch die Landesregierung
Das IZG LSA ist am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Gemäß § 15 IZG LSA werden die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und gegebenenfalls weiterer Sachverständigen überprüft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag über das Ergebnis der Evaluierung; eine Frist für die Vorlage des Berichts sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Mit dem 1. Oktober 2013 begann der gesetzlich festgelegte Evaluierungsauftrag zu laufen. Während der Bund und die meisten Bundesländer mit der Evaluierung einen unabhängigen externen Sachverständigen beauftragt haben, hat die Landesregierung beschlossen, die Evaluierung selbst durchzuführen. Diese erfolgt federführend durch das Ministerium für Inneres und Sport unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände. Ich wurde als Sachverständiger hinzugezogen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Feststellung der Ergebnisse der Evaluierung sowie die Deutungshoheit nach wie vor bei der Landesregierung liegen. Dies ist nicht unproblematisch. Die Landesregierung gehört nämlich grundsätzlich zu den öffentlichen Stellen, die nach dem IZG LSA auskunftspflichtig sind. Es liegt damit ein erheblicher Interessenskonflikt vor.
Die Evaluierungsergebnisse aus dem Bund und den Ländern zeigen zudem gleichermaßen, dass die Verwaltung in der Praxis grundsätzlich nur ein geringes Interesse an der Modernisierung des Informationsfreiheitsrechts hat, da dadurch ihre Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten zugunsten der Bürgerinnen und Bürger erweitert würden. Die entscheidenden Impulse für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen kamen regelmäßig aus der Zivilgesellschaft und der Politik. Dass ausgerechnet von der Verwaltung tiefgreifende Reformvorschläge kommen, ist daher nicht zu erwarten. Da es sich um einen Evaluierungsbericht der Landesregierung handelt, der von allen Ressorts mitgetragen werden muss, werden sich die Modernisierungsvorschläge erfahrungsgemäß eher auf dem kleinsten möglichen Nenner bewegen. Konkrete Handlungsvorschläge werden weitgehend fehlen. Mögliche Verbesserungen werden auf die nächste Legislaturperiode verschoben oder von einem Signal des Landtags abhängig gemacht werden.
Auch wenn zu befürchten ist, dass dem Landtag von der Landesregierung ein Evaluierungsbericht vorgelegt wird, der nur ein Minimum an Reformen vorsieht, hege ich die Hoffnung, dass das Parlament ein Maximum an Reformen einleiten und das IZG LSA zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickeln wird.