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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

5.1 Geschäftsstelle

Nach § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. §§ 22 bis 24 DSG LSA gehören zu meinen Aufgaben als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit die Kontrolle der Anwendung des IZG LSA, die Beratung des Gesetzgebers und der Verwaltung, die außergerichtliche Streitschlichtung sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Fragen der Informationsfreiheit. Alle zwei Jahre erstatte ich dem Landtag einen Tätigkeitsbericht und informiere mit ihm zugleich die Öffentlichkeit.

In meinem II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit hatte ich darauf hingewiesen, dass mir zur Erfüllung meiner Aufgaben bisher nur eine Stelle des höheren Dienstes zugewiesen ist, sodass meine Behörde bei der Erfüllung der o. g. Aufgaben schon jetzt kapazitätsmäßig an ihre Grenzen stößt. Wegen der sonst nicht mehr zur bewältigenden Aufgabenfülle kam im Berichtszeitraum bei der Bearbeitung von Fällen zusätzlich eine Sachbearbeiterin aus dem Datenschutzbereich zum Einsatz.

Sollen die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder ihren Kontroll- und Beratungsaufgaben jedoch weiterhin nachkommen können, benötigen sie eine entsprechende Personalausstattung. Allein in diesem Berichtszeitraum hat der Beratungsbedarf des Gesetzgebers, der Ministerien und anderer Organe, wie z. B. der Enquete-Kommission, erheblich zugenommen. Es geht hier um Projekte wie die Begleitung der Evaluierung des IZG LSA durch das Innenministerium, die Beratung der Enquete-Kommission in Fragen von E-Government, Open-Government sowie der Informationsfreiheit, Workshops mit den Ministerien zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt sowie zum Erlass eines E-Government-Gesetzes nebst der Begleitung informationszugangsrechtlich relevanter Gesetzgebungsverfahren wie dem Landesorganisationsgesetz und dem Archivgesetz. Diese Beratung ist, insbesondere weil es um größere zukunftsweisende Themenbereiche geht, zeitaufwendig und arbeitsintensiv. Nationale und internationale Entwicklungen im Bereich von Open Data werden diese Tendenz noch weiter verstärken.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher die Gesetzgeber in ihrer Entschließung vom 9. Dezember 2013 „Umfassende und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!“ aufgefordert, die Informationsfreiheitsbeauftragten mit ausreichenden personellen und sachlichen Mitteln auszustatten, damit sie ihren gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen können (Anlage 14, vgl. Nr. 5.7.4).