Menu
menu

III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

4.2.3 Der Entwurf eines Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz

 Im Dezember 2014 hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz einen hochmodernen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz vorgelegt, mit dem das Land Vorreiter in Deutschland werden will.

Der Gesetzentwurf führt das Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zusammen. Er erweitert den voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu bei der Verwaltung vorhandenen Informationen um eine aktive Veröffentlichung im Gesetz näher bezeichneter wesentlicher Informationen der Verwaltung, wozu eine elektronische Plattform (Transparenz-Plattform) geschaffen wird. Um die Prozesse zum Befüllen der Transparenz-Plattform zu automatisieren, soll in Rheinland-Pfalz die elektronische Akte eingeführt werden. Diese soll in einem E-Government-Gesetz des Landes geregelt werden.

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf ist aus verschiedenen Gründen von erheblicher Bedeutung.

Er zeigt, dass Informationsfreiheit, E- und Open-Government zusammengehören und nicht isoliert betrachtet werden können. Die Verwirklichung von Open Data setzt nun einmal die Einführung der elektronischen Akte voraus. Der Entwurf zeigt insbesondere, dass die Kernforderungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten nach Einführung eines Transparenzregisters mit Datenkategorien in einem Gesetz realisiert werden können. Dies ist umso bemerkenswerter, da es sich bei Rheinland-Pfalz um einen Flächenstaat handelt.

Der Entwurf belegt aber auch, dass die Zusammenlegung des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Umweltinformationsgesetz grundsätzlich möglich und machbar ist.

Die Weiterentwicklung moderner Bürgerrechte ist daher auch eine Frage des politischen Willens. Ich kann nur hoffen, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt bei der Evaluierung des IZG LSA sich ihrer politischen Verantwortung bewusst ist und den Entwurf des Transparenzgesetzes Rheinland-Pfalz ebenfalls berücksichtigt (vgl. Nr. 7.3). Noch wesentlicher ist die tatsächliche Fortentwicklung des IZG LSA zu einem modernen Transparenzgesetz.