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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

4.1 Überblick

Im II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit hatte ich unter Nr. 4.1. darauf hingewiesen, dass mit Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen derzeit noch fünf Bundesländer kein Informationsfreiheitsgesetz besitzen.

Mit Baden-Württemberg und Niedersachsen haben zumindest zwei der o. g. Bundesländer die Einführung eines Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzes angekündigt. Die Landesregierung in Hessen hat in ihrem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2014 – 2019 ihren Willen bekundet, die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auszuwerten und zur Grundlage einer eigenen Regelung zu machen.

Das Niedersächsische Justizministerium hat im Juni 2013 einen Fahrplan zur Erarbeitung eines modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes vorgestellt, demzufolge im Frühjahr 2014 ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorliegen sollte. Die Arbeiten haben sich verzögert, das Gesetz lag auch Anfang 2015 noch nicht vor.

In Baden-Württemberg hatte die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes mit „weitest-möglicher Transparenz“ versprochen. Bislang gibt es keinen Gesetzentwurf, im November 2014 hat die Landesregierung lediglich ein Eckpunktepapier beschlossen, demzufolge sich Baden-Württemberg an den veralteten Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes orientieren werde. Damit würde auf eine Zusammenlegung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG) und eine gesetzliche Open-Data-Regelung verzichtet. Die in der Evaluierung zum Bundesrecht aufgezeigten Mängel des Bundesgesetzes, insbesondere auch im Hinblick auf die zu umfangreichen und zu weitgehenden Ausschlussgründe, würden übernommen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Evaluierung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes Brandenburg (AIG Bbg), die die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts weitgehend ausblendete und nur zu einer rudimentären Reform des AIG Bbg (GVBl. Bbg, 2013, Nr. 30) führte, fachlich zu kritisieren.

Wie man dagegen kontinuierlich sein Landesrecht verbessern kann, zeigt das Beispiel Bremens. Nachdem das Bundesland bereits 2011 sein Gesetz modernisiert hatte, ist für 2015 eine weitere Reform beabsichtigt, mit der das Land in einigen ausgewählten Punkten, wie z. B. der Veröffentlichung von Verträgen im Internet, dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes folgen würde (Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zur Novellierung des Bremer Informationsfreiheitgesetzes, Bremische Bürgerschaft, Drs. 18/1677).

Mit Blick auf die Evaluierung des IZG LSA sind insbesondere im Bereich von Open Data als durchaus positive Beispiele für die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts Thüringen, Hamburg und Rheinland-Pfalz zu nennen. Die Entwicklung soll in den nachfolgenden Beiträgen gesondert dargestellt werden.