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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

3.1 Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes – Teil II

In meinem II. Tätigkeitsbericht hatte ich unter Nr. 3.2 über die wesentlichen Feststellungen der Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes berichtet und dargestellt, dass diese Ergebnisse wegen des vergleichbaren Landesrechts in Sachsen-Anhalt durchaus übertragbar sind.

Zum Thema „Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes“ fand am 24. September 2012 im Bundestag eine Anhörung statt, in der auch ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes der Fraktion der Grünen zur Aufnahme eines Informationszugangsgrundrechts in das Grundgesetz behandelt wurde (BT-Drs. 17/9724). Obwohl das Gutachten zur Evaluierung des Bundes doch erheblichen Verbesserungsbedarf bei verschiedenen Regelungen im IFG sieht, ist es noch nicht zu einer Reform des Bundesrechts gekommen.

Die SPD, damals noch Oppositionspartei, hat in einem Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz des Bundes versucht, die Ergebnisse der Evaluierung aufzugreifen. Mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf sollte ein einheitliches Informationszugangsgesetz durch Zusammenfassung von IFG, UIG und VIG geschaffen werden (BT-Drs. 17/13467). Der Gesetzentwurf orientierte sich bei der Zusammenführung der Regelungsbereiche jeweils an der Regelung mit dem höheren Transparenzniveau. Daneben war eine Verpflichtung zur aktiven Veröffentlichung im Gesetz bezeichneter wesentlicher Informationen der Verwaltung vorgesehen. Diese Veröffentlichungspflicht war auch als einklagbares Recht ausgestaltet. Die Behörden sollten dadurch angehalten werden, Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus zu veröffentlichen und sie so den Bürgerinnen und Bürgern einfach und kostenfrei in öffentlich zugänglichen Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf fand im Parlament jedoch keine Mehrheit.

Nachdem die SPD Regierungspartei wurde, war die Zusammenlegung der Informationsfreiheitsgesetze zwischenzeitlich in den der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Entwürfen für einen Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU-Fraktion enthalten, wurde dann aber – sozusagen im letzten Moment – wieder gestrichen.

Die Reform des IFG auf Bundesebene dürfte damit aber nur verschoben worden sein. Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta (siehe Nrn. 2.2 und 3.4) bereits angekündigt, eine gesetzliche Open-Data-Regelung schaffen zu wollen, mit der die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten mit einheitlichen Beschreibungen, in maschinenlesbaren Formaten und unter Verwendung offener Lizenzen oder anderer einschlägiger Instrumente zum Grundsatz erklärt wird. Standort dieser Regelung wird voraussichtlich das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sein. Es ist daher davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang auch die notwendige Reform des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene erneut zum Thema wird.