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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

11 Schlussbemerkung

Während der Bund und die Mehrheit der Länder den für moderne Transparenzgesetze notwendigen digitalen Wandel der Verwaltung jetzt anpacken und konkrete gesetzliche Regelungen schaffen, zögert Sachsen-Anhalt noch. Bisher hat das Land nur ein Landesorganisationsgesetz auf den Weg gebracht, das E- und Open-Government lediglich als Programmsätze für die Landesverwaltung enthält; das Nähere soll später durch ein Gesetz geregelt werden. Dabei sind rechtliche und politische Vorentscheidungen schon gefallen, denn die Einführung eines Landes-E-Government-Gesetzes sowie der elektronischen Akte sind in den Umsetzungsplan zur IT-Strategie des Landes „Sachsen-Anhalt digital 2020“ aufgenommen worden. Die Einführung der elektronischen Akte lässt sich im Zuge der Umstellung der Justiz auf den elektronischen Rechtsverkehr – die durch Bundesrecht zwingend vorgegeben ist – ohnehin nicht vermeiden. Wenn nämlich die Justiz nicht mehr mit der Papier-, sondern nur mit der elektronischen Akte arbeitet, bedeutet dies zwingend, dass die Landesverwaltung der Justiz zukünftig ihre Akten in elektronischer Form, also als elektronische Akte, vorlegen muss. Der für die Informationsfreiheit wegweisende digitale Wandel der Landesverwaltung sollte – unter Entwicklung einer ganzheitlichen, nachhaltigen, verbindlichen, vernetzten und auch die Datensicherheit einbeziehenden Strategie – jetzt auf den Weg gebracht werden.

Ich halte die Weiterentwicklung des IZG LSA zu einem modernen Transparenzgesetz nebst der Einführung eines Transparenzregisters sowie der Zusammenlegung des allgemeinen Informationsfreiheits- mit dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz für unumgänglich. „Mischen Sie sich ein“, fordert die Landesregierung die Bevölkerung auf den Seiten ihres Webangebots zur Beteiligung an Gesetzen und politischen Vorhaben auf. Hierzu bedarf es gut und vor allem umfassend informierter Bürgerinnen und Bürger, denen die Behörden im Wege von Open Data in einem zentralen Register von sich aus die notwendigen Informationen als Rohdaten unentgeltlich und medienbruchfrei zur Verfügung stellen. Mit dem Beschluss, das Landesportal zu einem Informationsregister auszubauen, hat die Landesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dieser reicht jedoch noch nicht aus. Es sind konkrete Regelungen erforderlich.

Transparenz muss vor allem im kommunalen Bereich, dem Hauptanwendungsbereich der Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze, geschaffen werden. Die im Rahmen von Open Data zur Verfügung gestellten Daten besitzen zudem ein hohes Wirtschaftspotential und dienen daher auch der Wirtschaft. Angesichts der Vorbilder in anderen Ländern, die zeigen, wie das moderne Bürgerrecht der Informationsfreiheit schlagkräftig ausgestaltet werden kann, ließe sich den Menschen in Sachsen-Anhalt nicht nachvollziehbar erklären, warum sie sich im Zweifel mit weniger bzw. schlechteren Informationsrechten zufrieden geben sollten.

Ob Sachsen-Anhalt tatsächlich ein moderneres Informationsfreiheitsrecht bekommen wird, ist jedoch offen. Nach der Evaluierung des IZG LSA durch die Landesregierung beginnt erst der politische Entscheidungsprozess. Entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen kamen regelmäßig aus der Zivilgesellschaft und der Politik, die die Wünsche der Bevölkerung nach mehr Transparenz aufgegriffen haben. Einen besonderen Impetus verspreche ich mir in diesem Zusammenhang auch von der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“. Die bürgerschaftlichen Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten müssen zentral verbessert und dazu mehr Transparenz im Verwaltungshandeln und eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in öffentliche Entscheidungsprozesse erreicht werden. Die Zeit für ein Transparenzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist reif.