II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
Vorwort
Transparenz und Partizipation sind Kernelemente der Informationsfreiheit. Eine entsprechende Verwaltungskultur - auch in Sachsen-Anhalt - trägt zum Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln bei.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 22. März 2012 anlässlich der öffentlichen Behandlung meines I. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit festgestellt, dass sich das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) und insbesondere der damit verbundene Rechtsanspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes bislang grundsätzlich bewährt haben. Dem gesellschaftlichen Anspruch nach mehr Transparenz und stärkerer bürgerschaftlicher Kontrolle der Verwaltung sowie dem Prinzip der grundsätzlichen Aktenöffentlichkeit sei aus gesetzgeberischer Sicht Rechnung getragen worden (LT-Drs. 6/977, 64 kByte).
Mein II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2012. Bei einzelnen Beiträgen konnten bis zum Redaktionsschluss am 28. Februar 2013 noch weitere aktuelle Sachstände einbezogen werden. Er zeigt die Entwicklungen des Informationszugangsrechts in Sachsen-Anhalt auf und soll wie schon der I. Bericht mit seinen Hinweisen und Empfehlungen den Bürgerinnen und Bürgern und zugleich auch den Behörden als Leitfaden für den Umgang mit dem IZG LSA dienen.
Wissen ist bekanntermaßen Macht. Nur wer die nötigen Informationen besitzt, kann richtige Entscheidungen treffen. Mehr als je zuvor wünschen die Menschen bei allen maßgeblichen Entscheidungen - sei es auf kommunaler sei es auf Landesebene - mehr Beteiligung und Mitsprache. Damit sie mitreden und mitentscheiden können, gewährt ihnen das IZG LSA einen voraussetzungslosen Zugang zu den amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt. Wie der II. Tätigkeitsbericht zeigt, handelt es sich bei dem IZG LSA um ein praxistaugliches Gesetz. Es kann aber mit Blick auf die ab Oktober 2013 anstehende Evaluierung im Vergleich zu anderen Bundesländern noch deutlich verbessert werden. Diese haben entweder die verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze auf Landesebene in einem Gesetz zusammengeführt oder zur Verwirklichung des Open-Data-Gedankens Landesinformationsregister geschaffen. Warum also sollte Sachsen-Anhalt nicht die Landesinformationsfreiheitsgesetze in einem Informationsfreiheitsgesetzbuch mit einem Landesinformationsregister vereinigen?
Dieser Tätigkeitsbericht ist zwar in der "Ich-Form" geschrieben. Die in ihm dargestellte Arbeit wurde jedoch nicht von mir allein bewältigt. An dieser Stelle möchte ich meinem für die Informationsfreiheit zuständigen Referat, insbesondere meinem Referenten, der den Aufgabenbereich primär betreut hat, für die geleistete Arbeit danken.
Magdeburg, den 1. März 2013
Dr. Harald von Bose
Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit
Sachsen-Anhalt