Beschlussrealisierung der Landesregierung zum Beschluss des Landtags zum Informationszugangsgesetz vom 12. Juni 2012 (LT-Drs. 6/1161 neu)
Beschlussrealisierung
Landesregierung
Entschließung zum Informationszugangsgesetz
Beschluss des Landtages - Drs. 6/977
In Umsetzung der Entschließung wird von der Landesregierung Folgendes veranlasst:
Zu 2.
Zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes wird das Ministerium für Inneres und Sport die informationspflichtigen Stellen bitten, auf ihrer jeweiligen Homepage Hinweise auf das Informationszugangsrecht nach allgemeinem bzw. bereichsspezifischem Informationszugangsrecht zu geben und dabei auch Informationsangebote des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit verlinken.
Zu 3.
Der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik arbeitet gegenwärtig an Eckpunkten für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Es soll eine zentral zugängliche Internetseite eingerichtet werden, die auf Informationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen verlinkt.
Zu 4.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat eine Umfrage bei den obersten Landesbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob der Gebührenrahmen nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt abgesenkt werden kann. Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit ist in die Überprüfung eingebunden.
Zu 5.
Bei der im Jahr 2013 anstehenden Evaluierung des Gesetzes wird die Landesregierung prüfen, inwieweit die verschiedenen Informationszugangsgesetze auf Ebene des Landes zusammengeführt werden können. Daneben hat das Ministerium für Inneres und Sport alle Ressorts gebeten, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bestehenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 Abs. 3 IZG LSA daraufhin zu überprüfen, ob sie neben dem allgemeinen Gesetz weiterhin erforderlich sind oder modifiziert werden können. Auch diese Überprüfung soll im Rahmen der Evaluierung zum Abschluss gebracht werden.
Rainer Robra
Staatsminister