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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung.

§ 5 VIG AG LSA - Verwaltungskosten

Für Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind nach dem Verwaltungsaufwand zu bemessen. Die Gewährung von Informationen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes ist kostenfrei.