Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung.
§ 6 IZG LSA - Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.