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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

5.6.4 Mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten

Bei der Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Krankenhaus spielen für Patientinnen und Patienten naturgemäß auch Krankenhaushygienedaten eine maßgebliche Rolle. Eine entsprechende Entscheidung können sie jedoch nur dann eigenverantwortlich treffen, wenn ihnen alle relevanten Parameter zur Verfügung stehen. Eine standardisierte Melde- und Veröffentlichungspflicht für alle Hygienedaten würde es jeder Patientin und jedem Patienten ermöglichen, die jeweiligen Hygienestandards der Krankenhäuser zu bewerten und zu vergleichen. Diese gibt es bisher nicht.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hat daher alle Verantwortlichen, insbesondere den Bundes- und die Landesgesetzgeber aufgefordert, für Transparenz bei Krankenhaushygienedaten zu sorgen, standardisierte und weit reichende Melde- und Veröffentlichungspflichten zu schaffen und die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu erweitern (vgl. die Entschließung der 25. Sitzung am 27. November 2012 "Mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten", Anlage 14).

Das von mir in dieser wichtigen Angelegenheit um Unterstützung gebetene Ministerium für Arbeit und Soziales steht dieser Forderung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Es verweist darauf, dass nach § 137 SGB V der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet ist, bis zum 31. Dezember 2012 in seinen Richtlinien geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene in der Versorgung festlegen und für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Krankenhäuser Indikatoren zur Beurteilung der Hygienequalität zu bestimmen. In den auch im Internet abrufbaren Qualitätsberichten sollten die nach der Einführung mit den Indikatoren gemessenen und für eine Veröffentlichung geeigneten Ergebnisse zum Stand der Hygiene in den Krankenhäusern aufgenommen und dargestellt werden.

Darüber hinaus setze sich das Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt (HYSA), das Basisinformationen zum Hygienemanagement enthalte, für die Stärkung des Infektionsschutzes in den Einrichtungen des Gesundheitswesens in Sachsen-Anhalt ein. Die Teilnahme an dem HYSA-Netzwerk sei derzeit freiwillig. Eine Veröffentlichung der Daten erfolge bisher nicht. Das Land Sachsen-Anhalt unterstütze insbesondere im Rahmen der HYSA-Netzwerkarbeit die Forderungen der Informationsfreiheitsbeauftragten zu mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten. Die Umsetzung dieser Forderung dürfe jedoch nicht durch die Veröffentlichung sensibler Infektionsstatistiken geschehen, sondern müsse standardisiert, z. B. anhand von festgelegten Hygieneindikatoren im Rahmen der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erfolgen.

Zu Fragen der Umsetzung wurden auf Arbeitsebene bereits Gespräche geführt, die Aspekte sollen weiter vertieft werden.