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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

5.4.4 Eine erste Einschätzung - Optimierungsmöglichkeiten

Dass die Landesregierung erste Schritte auf dem Weg zu einer Reform des IZG LSA noch vor der Evaluierung des Gesetzes eingeleitet hat, ist natürlich zu begrüßen. Allerdings gibt es erheblichen Nachholbedarf.

Die ins Stocken geratene Neuregelung der IZG LSA KostVO sollte zügig vorangetrieben werden. Die hohen Gebühren halten die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor davon ab, das IZG LSA stärker in Anspruch zu nehmen. Es ist ihnen nicht vermittelbar, warum bei allgemeinen Informationen Gebühren in Höhe von 1.000 bzw. 2.000 Euro anfallen können, während für Umweltinformationen nach dem UIG LSA die Höchstgebühr maximal 500 Euro beträgt und im Verbraucherinformationsrecht Anfragen, die einen geringeren Verwaltungsaufwand als 250 Euro verursachen, gebührenfrei sind.

Die Idee der Landesregierung, den Bekanntheitsgrad des Gesetzes durch eine aktivere Informationspolitik, insbesondere durch Hinweise auf den Homepages der öffentlichen Stellen zu erhöhen, ist zwar grundsätzlich gut, sie greift jedoch nur langsam und erreicht vor allem diejenigen Bürgerinnen und Bürger nicht, die noch keinen Zugang zum Internet haben. Sie hängt außerdem von der konkreten Umsetzung durch die öffentlichen Stellen ab. In Stichprobenkontrollen habe ich festgestellt, dass viele öffentliche Stellen, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, der Bitte der Landesregierung, den Bekanntheitsgrad des Gesetzes durch Hinweise in ihrer Internetpräsenz zu erhöhen, bisher auch nicht nachgekommen sind. So finden sich bei vielen öffentlichen Stellen beim Bürgerservice keine Angaben zum IZG LSA und den aus ihm resultierenden Ansprüchen auf Akteneinsicht und Auskunft. Die Landesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass ihrer Bitte auch entsprochen wird.

Die Ressortumfrage zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechts kann einen echten Fortschritt mit sich bringen. Voraussetzung ist allerdings, dass das IZG LSA tatsächlich gestärkt wird und spezialgesetzlich geregelte Akteneinsichts- und Auskunftsrechte, die angesichts des IZG LSA nicht mehr notwendig sind, konsequent gestrichen bzw. reduziert werden. Für die beteiligten Ressorts bedeutet dies natürlich, dass sie eine Prüfung vornehmen müssen, ob die bisherigen Regelungen wegfallen und durch das IZG LSA ersetzt werden können. Ich habe daher ausdrücklich meine Bereitschaft erklärt, den Behörden bei dieser Prüfung beratend zur Seite zu stehen. Bedauerlicherweise ist die Resonanz auf die Umfrage bisher gering. Damit fehlt auch dem Gesetzgeber das nötige Datenmaterial, um im Rahmen der Evaluierung rasch eine Entscheidung treffen zu können. Die Ressorts müssen hier also noch aktiver werden.