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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

5.2.2 Aufnahme des Landesbeauftragten in den Bürger- und Unternehmensservice

Damit das Recht auf Informationszugang in Anspruch genommen werden kann, müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, an welche Stelle sie sich mit ihrem Begehren wenden können und wer im Falle eines Streits richtiger Ansprechpartner ist. Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Bürger- und Unternehmensservice geschaffen, über den sich jeder entsprechend übers Internet oder Telefon informieren kann. Ich wurde vom Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt gebeten, für die nach dem IZG LSA in Betracht kommenden Dienstleistungen, nämlich Akteneinsicht und Auskunft, sowie die anzusprechende Behörde und meine Zuständigkeit als Streitschlichter einen Text für den Service zu entwickeln. Dieser Bitte bin ich gerne nachgekommen. In meinen Augen handelt es sich jedoch nur um einen kleinen Schritt, um das Gesetz bekannter zu machen, da viele öffentliche Stellen noch immer keinen Hinweis auf das IZG LSA auf ihrer Homepage haben.