II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
11. Schlussbemerkung
Als ich vor zwei Jahren meinen I. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt habe, habe ich eine positive Bilanz gezogen und konstatiert, dass die Verwaltung von Sachsen-Anhalt durch das IZG LSA zwar nicht gläsern, aber transparenter geworden ist. Mit Vorlage meines II. Tätigkeitsberichts kann ich nunmehr auf vier Jahre Anwendungspraxis zurückblicken und feststellen: Das IZG LSA hat den Praxistest endgültig und erfolgreich bestanden, dennoch muss es - wie der Vergleich mit den Informationsfreiheitsgesetzen der neueren Generation zeigt - noch weiter verbessert werden. Ich hoffe, dass mit der Evaluierung insbesondere die Zusammenführung der Landesinformationsfreiheitsgesetze in einem Informationsfreiheitsgesetzbuch sowie die Aufnahme eines Informationsregisters ins Landesrecht gelingt. Damit würde sich Sachsen-Anhalt in die Gruppe der im Bereich der Informationsfreiheit führenden Länder einreihen. Zudem würde sowohl der gesellschaftspolitischen Bedeutung der neuen Rechtsmaterie als auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung Rechnung getragen.