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II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012

10.3 Die zehn wichtigsten Vorschläge für die Evaluierung

Im Folgenden fasse ich aus meinem I. und II. Tätigkeitsbericht noch einmal die zehn wichtigsten Vorschläge für eine Evaluierung des IZG LSA zusammen:

  1. Die Informationsfreiheitsgesetze sollten zusammengeführt werden.
  2. Bereichsspezifische Informationszugangsrechte sollten überprüft und zugunsten des allgemeinen Zugangsanspruchs reduziert werden.
  3. Es sollte ein Landesinformationsregister für amtliche Informationen geschaffen werden.
  4. Die Ausschlussgründe sollten reduziert und/oder klarer geregelt werden (z. B. besondere Amtsgeheimnisse, der unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand sowie die Beurteilungsspielräume).
  5. Der Zugang zu Informationen mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sollte mittels einer Abwägungsklausel neu geregelt werden. Insbesondere sollte klargestellt werden, dass Verträge, die der Staat mit Dritten schließt, grundsätzlich dem Informationszugang unterliegen.
  6. Dem Landesbeauftragten sollte entsprechend der datenschutzrechtlichen Regelung eine Kontrollbefugnis für alle Informationszugangsrechte, also auch für bereichsspezifische Informationszugangsrechte gegeben werden. Im Gerichtsverfahren sollte er die Stellung eines Vertreters des öffentlichen Interesses erhalten.
  7. Der Informationszugang sollte grundsätzlich gebührenfrei sein, nur besonders aufwendige Verfahren sollten gebührenpflichtig bleiben.
  8. Der Informationszugang muss schneller erfolgen, es sollten Sanktionsmöglichkeiten bei überlanger Verfahrensdauer geschaffen werden.
  9. Die Bestellung behördlicher Informationsfreiheitsbeauftragter sollte verbindlich vorgegeben werden.
  10. Die Aktenordnung des Landes Sachsen-Anhalt sollte angepasst werden (Aktenergänzungspflicht, Sanktionsmöglichkeiten bei groben Pflichtverstößen), damit Behörden den Informationszugangsanspruch nicht durch Verstöße gegen die Aktenordnung unterlaufen.