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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

Vorwort

Um am demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess aktiv teilhaben und staatliche Entscheidungsprozesse beurteilen zu können, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Sachkenntnisse verschaffen. Da viele gesellschaftlich relevante Informationen nur bei staatlichen Stellen vorhanden sind,  werden sie erst durch den freien Zugang zu diesen Informationen in die Lage versetzt, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder wollen durch einen Paradigmenwechsel von der Amtsverschwiegenheit zur Aktenöffentlichkeit eine bessere Information der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die demokratischen Beteiligungsrechte sollen erweitert, das Verwaltungshandeln transparenter gemacht, seine Akzeptanz gestärkt und die Gefahr von Korruption in der öffentlichen Verwaltung vermindert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes festgestellt, dass die damit bezweckte Transparenz ein legitimes Ziel der Gesetzgebung darstellt, da mit entsprechenden Regelungen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird (BVerfG NJW 2008, 1435/1436). Diese Erwägung gilt gleichermaßen für das am 1. Oktober 2008 in Kraft getretene Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).

Mein erster Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2010. Bei einzelnen Beiträgen konnten bis zum Redaktionsschluss am 30. November 2010 noch weitere aktuelle Sachstände einbezogen werden. Mein Bericht zeigt die Entwicklungen des Informationszugangsrechts in Sachsen-Anhalt auf. Mit seinen Hinweisen und Lösungsvorschlägen soll er den Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Behörden als Leitfaden für den Umgang mit dem IZG LSA dienen. Auch wenn ich über Rechtsfragen berichte und in einigen Fällen viel Überzeugungsarbeit leisten musste, darf nicht übersehen werden, dass sich die Verwaltung zumeist gut auf die neue Rechtsmaterie eingestellt hat. Wie beim Bund und in den anderen Ländern ist der Umstellungsprozess jedoch noch nicht abgeschlossen.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des IZG LSA kann ich eine erste erfolgreiche Bilanz ziehen. Das junge Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger zeigen ein erfreuliches Interesse am IZG LSA. Die Verwaltung wird transparenter. Dadurch wird es zukünftig auch zu einer Verbesserung ihrer Organisation und zu ihrer Modernisierung kommen. Infolge der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe, bei denen ein Informationszugang zum Schutz öffentlicher oder privater Belange versagt werden kann, wird sie jedoch niemals gläsern sein. Eine erste zusammenfassende Bewertung des IZG LSA gebe ich im letzten Kapitel meines Berichts. Wie beim Datenschutztätigkeitsbericht empfiehlt sich auch beim Themenfeld der Informationsfreiheit eine öffentliche politische Debatte im Landtagsplenum.

Dieser Tätigkeitsbericht ist zwar in der "Ich-Form" geschrieben. Dennoch wurde die in ihm dargestellte Arbeit nicht nur von mir allein geleistet. An dieser Stelle möchte ich vor allem meinem für die Informationsfreiheit zuständigen Referatsleiter und insbesondere meinem Referenten danken, die großes Engagement gezeigt haben.

Magdeburg, den 30. November 2010

 

Dr. Harald von Bose
Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit   
Sachsen-Anhalt