Menu
menu

I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

7.3. Der endgültige Evaluierungsbogen

Das Innenministerium hat den Evaluierungsbogen bis Ende Dezember 2009 technisch aufbereitet und ihn nach mehrmaliger Abstimmung mit mir  weiterentwickelt (siehe Anlage 4).

Mit der Bekanntmachung des Innenministeriums vom 8. März 2010 (MBl. LSA 2010, S. 120) werden die Anwender nunmehr gebeten, nur noch diesen Bogen zu verwenden. Der Evaluierungsbogen kann als auswertbare Datei unter dem Downloadservice des Ministeriums unter www.mi.sachsen-anhalt.de heruntergeladen, offline ausgefüllt, abgespeichert und elektronisch verschickt werden.

Um gesonderte Erhebungen nach Ablauf des fünfjährigen Evaluierungszeitraumes zu vermeiden, werden die in § 1 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA genannten Stellen gebeten, schon jetzt jeweils nach Abschluss einzelner Informationszugangsverfahren diesen automatisiert auswertbaren Evaluierungsbogen auszufüllen und dem Ministerium unter der Funktionsadresse izg@mi.sachsen-anhalt.de zu übersenden.

Im Interesse der Vollständigkeit auszuwertender Unterlagen bittet das Innenministerium, nachträglich Evaluierungsbogen auch zu solchen Verfahren vorzulegen, die vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden. Verfahren, die am 30. September 2013 noch nicht abgeschlossen sind, sollten unmittelbar nach diesem Termin unter Verwendung des Evaluierungsbogens mit dem jeweiligen Verfahrensstand mitgeteilt werden.