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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

7.2. Vorarbeiten für einen Evaluierungsbogen

Nachdem ich von Behördenvertretern im Rahmen meiner Seminare und Vorträge immer wieder auf die Frage angesprochen wurde, welche Daten die Behörden im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes bereit halten sollten, musste ich feststellen, dass es beinahe ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine einheitliche statistische Erfassung von Verfahren nach dem IZG LSA gab. Es stand nicht einmal fest, ob überhaupt Daten erhoben wurden.

Vor diesem Hintergrund habe ich im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, dem Landkreistag Sachsen-Anhalt sowie dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt zunächst einen Evaluierungsbogen als Beispiel für einen statistischen Erfassungsbogen entwickelt und ihn den Adressaten des Gesetzes Ende August 2009 auf meiner Homepage zum Abruf zur Verfügung gestellt.