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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

6.1. Allgemeines

Zu meinen wesentlichen Aufgaben gehört es, bei den öffentlichen Stellen des Landes die Einhaltung der Vorschriften des IZG LSA zu kontrollieren, § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 24 DSG-LSA. Einer konkreten Eingabe bedarf es dabei für eine Kontrolle nicht, vielmehr bin ich befugt, die Stellen unabhängig von einem konkreten Anlass zu kontrollieren.

Tritt wie im Fall des IZG LSA ein Gesetz neu in Kraft, mag der Verwaltung  zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Sie muss sich mit den neuen Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger vertraut machen und die organisatorischen Vorkehrungen für die Umsetzung des Gesetzes treffen. Dementsprechend lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Berichtszeitraum auf der Fortbildung der Behörden. Hinzu kommt, dass die Vorbereitung und Durchführung entsprechender Kontrollen personal- und zeitintensiv sind. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass ich gegen Ende des Berichtszeitraumes, also zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Behörden mittlerweile auf die neue Rechtslage eingestellt haben konnten, zur Kontrolle eines Landkreises gekommen bin.