I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010
4.3.3. Analogieverbot
Besonders kreativ erwies sich eine Behörde, die ihre fiskalischen Interessen bzw. die des Landes schützen wollte. Da in dem von ihr zu prüfenden Informationszugangsantrag der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 1 Nr. 6 IZG LSA nicht griff, weil die Behörde nicht im Wirtschaftsverkehr tätig wurde, wollte sie diesen Ausschlussgrund kurzerhand analog anwenden. Nach h. M. in Rechtsprechung und Lehre sind die in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder genannten Ausschlussgründe abschließend aufgezählt (Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 3 Rn. 16 ff. m. w. N). Als Ausnahme von diesem Grundsatz wird lediglich der Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung anerkannt. Für eine darüber hinausgehende Einschränkung des Zugangs zu Informationen im Wege der Analogie ist daher kein Raum.