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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

3.8.4. Ergebnisse anderer Konferenzen

Vor dem Hintergrund, dass einige Rundfunkanstalten die Informationsfreiheitsgesetze der Länder auf sie für nicht anwendbar halten, ist zu erwähnen, dass die IFK auf ihrer 20. Tagung im Juni 2010 in Berlin die Schaffung ausdrücklicher Rechtsvorschriften gefordert hat, nach denen die Informationsfreiheitsgesetze auch auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten außerhalb der grundrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit anzuwenden sind (Anlage 10).

Die Konferenz in Berlin hat sich auch mit Wikileaks und anderen Internet-Plattformen befasst, auf denen geheime Unterlagen aus Politik und Wirtschaft unter der Annahme eines öffentlichen Interesses veröffentlicht werden (z.B. die Unterlagen zum Irak-Krieg oder die Verträge zur LKW-Maut zwischen dem Bund und dem Mautbetreiber Toll-Collect). Die IFK wies darauf hin, dass mit einer Befürwortung der Veröffentlichung geheimer Dokumente zwangsläufig auch rechtswidrige Beschaffungswege abgesegnet würden. Ebenso wurde die Gefahr der Verletzung der Privatsphäre durch die Preisgabe personenbezogener Daten gesehen.