I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010
3.8.2. Entschließung: Keine weitere Einschränkung der Transparenz bei Finanzaufsichtsbehörden
Während meines Vorsitzes hatte der Bundesrat im Zuge seiner Beratung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes (BT-Drs. 16/11613) vorgeschlagen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch weiter einzuschränken: Gegenüber Bundesbehörden der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht sollte es künftig kein Recht auf Informationszugang mehr geben. Die IFK hat in einer Entschließung die Schaffung einer solchen pauschalen Ausnahme entschieden abgelehnt, da Informationen, die in diesem Bereich tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, bereits heute durch das Informationsfreiheitsgesetz ausreichend geschützt sind (Anlage 6). Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Kontrollinstanzen sollte nach Auffassung der Konferenz durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden. Der Bundestag ist dem Vorschlag des Bundesrates nicht gefolgt.