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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

3.8.1. Die IFK und der AKIF

Gem. § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 7 DSG-LSA arbeitet der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit mit den Stellen zusammen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern zuständig sind. Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben sich hierzu als gemeinsame Arbeitsebene eine Konferenz (IFK) geschaffen, die zweimal jährlich zusammentritt und im Vorsitz turnusmäßig wechselt. Der Arbeitskreis Informationsfreiheit  (AKIF) bereitet die Sitzungen und Entschließungen der IFK vor. Er tagt zweimal jährlich.

Die Sitzungen des Arbeitskreises und der Konferenz sind ganz im Sinne einer größtmöglichen Transparenz öffentlich. Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht.

Der Konferenz gehören derzeit der Bund und die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt an. Rheinland-Pfalz und Thüringen sind derzeit keine Mitglieder. Diese Länder besitzen zwar ein Informationsfreiheitsgesetz, haben aber keinen Informationsfreiheitsbeauftragten geschaffen.

Es ist üblich, dass jedes neu hinzugekommene Bundesland zunächst den Vorsitz der Konferenz übernimmt. Dementsprechend hatte Sachsen-Anhalt im ersten Halbjahr 2009 den Vorsitz inne.