I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010
3.7.1. Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (AG VIG LSA)
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten (BGBl. I, 2007, S. 2558). Dieses Gesetz verpflichtet die in ihm genannten Stellen des Bundes und der Länder zur Gewährung von Verbraucherinformationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Lebens- und Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände). Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern dabei einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen, wobei im Sinne der Transparenz auch die Namen derjenigen Firmen genannt werden dürfen, die gegen die Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts verstoßen haben. Die informationspflichtigen Stellen können Informationen dabei auch unabhängig von einem Antrag über das Internet oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Nach wohl h. M. erlaubt dies die Einführung eines Smiley-Systems, bei dem das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen von Gaststätten über Smiley-Symbole als "amtliches Gütesiegel" angezeigt wird.
Auf Landkreise und kreisfreie Städte, die in Sachsen-Anhalt die Einhaltung der Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs überwachen, ist das Gesetz nach § 1 Abs. 2 S. 2 VIG jedoch nur dann anwendbar, wenn der Landesgesetzgeber ihnen die Aufgaben nach dem Verbraucherinformationsgesetz übertragen hat. Aus diesem Grund hat die Landesregierung im Juni 2010 einen Gesetzesentwurf zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes in den Landtag eingebracht, das den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe der Auskunftserteilung überträgt (LT-Drs. 5/2652).
Obwohl das VIG in einigen Punkten reformbedürftig ist, habe ich im Rahmen der Anhörung den Gesetzesentwurf zum AG VIG LSA begrüßt, da ohne seine Aufnahme in das Landesrecht das VIG auf Landkreise und kreisfreie Städten nicht anwendbar wäre.
Während in Sachsen-Anhalt Gesetzesberatungen laufen, befindet sich das VIG auf Bundesebene im Evaluierungsprozess. Im Rahmen einer ersten Bewertung des Gesetzes hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt, dass sich das VIG als neues Bürgergesetz bewährt habe und von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen worden sei (Pressemitteilung vom 28. April 2010).
Die Bundesregierung hat zur Evaluation des Gesetzes drei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben, die sie Ende Mai 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Sie hat in ihrem Bericht über die Ergebnisse der Evaluation des VIG (BT-Drs. 17/1800) festgestellt, dass die Studien das VIG grundsätzlich positiv bewerten, aber dennoch Rechtsänderungen empfehlen. Da die Regierung der Auffassung war, dass das VIG in transparenter Form evaluiert werden sollte, hat sie nach dem Vorbild der Europäischen Union der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluations-Studien Stellung zu nehmen.
Ich habe mich über die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten an der Evaluierung beteiligt. Diese sieht insbesondere im Hinblick auf das Verfahren der Informationszugangsgewährung, der Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes sowie der Veröffentlichung von Verbraucherinformationen (Einführung eines Smiley-Systems für Gaststätten) noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Einen ganz wichtigen, wenn nicht sogar den wichtigsten Aspekt sieht sie in der Zusammenlegung der verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze (Verbraucherinformationsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz Bund).
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales, dem ich für die gute Zusammenarbeit danke, hat mir in diesem Zusammenhang auf dem interministeriellen Arbeitskreis Verbraucherschutz Gelegenheit gegeben, die Position der Konferenz vorzutragen. Die Stellungnahme der Konferenz wurde veröffentlicht und kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgerufen werden.