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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

3.4. Beratung der Bürgerinnen und Bürger

Hand in Hand mit der Information der Bevölkerung geht auch die konkrete Beratung von Bürgerinnen und Bürger. Im Wesentlichen möchten diese sich über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines IZG LSA-Antrags informieren, bevor sie eine Entscheidung über einen solchen treffen. Die Beratung setzt daher regelmäßig im Vorfeld der Streitschlichtung ein und ist ein wesentlicher Beitrag dafür, dass es gar nicht erst zum Streitfall kommt.