Menu
menu

I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

2.4.1. Überblick

In Deutschland haben bisher in einem Zeitraum von 1998 bis 2009 Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz sowie der Bund Informationsfreiheitsgesetze geschaffen.

Keine Informationsfreiheitsgesetze besitzen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Diese Bundesländer haben die fehlende Aufnahme eines Informationsfreiheitsgesetzes in ihr Landesrecht im Wesentlichen damit begründet, dass die neuen Gesetze keinen Mehrgewinn im Vergleich zu den bisherigen Akteneinsichtsrechten brächten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führten und die Gefahr des Ausspionierens personenbezogener Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begründeten.

Diese Argumentation ist jedoch nicht überzeugend. Der befürchtete Sturm auf die Rathäuser ist auch in Sachsen-Anhalt ausgeblieben. Mir ist kein Fall bekannt geworden, dass jemals in einem Bundesland Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgespäht worden sind. Die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten sind in Sachsen-Anhalt so strikt, dass personenbezogene Daten nach dem IZG LSA regelmäßig vor purer Neugier oder reiner Sensationslust eines Antragstellers geschützt bleiben.